Publizieren im Internet – das Urheberrecht und weitere Stolperfallen

Publizieren im Internet – das Urheberrecht und weitere Stolperfallen

Die meisten von uns bewegen sich heute fast täglich auf verschiedenen Online-Medien wie Websites, Facebook oder Instagram. Wir lesen und publizieren laufend Texte und Fotos, teilen oder kommentieren die Beiträge anderer. Schneller als gedacht, verletzen wir dabei zum Beispiel das Urheberrecht – mit unangenehmen und teuren Folgen.

Überraschung Urheberrechtsverletzung

Erst kürzlich berichtete uns ein Kunde, wie seine Webabteilung unwissentlich in die Abmahnfalle getreten ist. Erst erhielt das Unternehmen ein Schreiben aus Deutschland mit der Frage, ob sie für ein bestimmtes Bild auf ihrer Website eine Lizenz hätten. Obwohl das Bild unverzüglich entfernt wurde, folgte wenig später ein Brief einer Anwaltskanzlei mit der Aufforderung, rund 2000 Euro zu bezahlen. Mit Hilfe einer Rechtsanwältin aus unserem Netzwerk, konnte der Fall zwar aussergerichtlich bereinigt werden. Dennoch musste das Unternehmen eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und 1200 Euro bezahlen.

Das Beispiel zeigt, wie schnell beim Publizieren im Internet geltendes Recht verletzt wird. Dies bringt manche Rechtsunsicherheit mit sich. Ich habe aus diesem Grund vor Kurzem eine Lesung von Claudia Keller aus dem von ihr und Oliver Staffelbach herausgegebenen Buch «Social Media & Recht für Unternehmen» besucht und hier eine kleine Sammlung von Grundlagen und Stolperfallen zusammengestellt. Da Rechtsfragen in Juristenhände gehören, stütze ich mich hier auf das genannte Buch und Claudia Keller hat diesen Blogpost gegengelesen. Herzlichen Dank für diesen Gefallen. Zudem habe ich abschliessend noch eine Checkliste zum Thema aufgeführt.

Schweizer Recht gilt auch im Internet

Im Internet gilt grundsätzlich das gleiche Recht wie in der Offline-Welt. Rechtsfragen sind jedoch bereits in der Offline-Welt kompliziert und Online kommen noch zusätzliche Dimensionen hinzu. Die Online-Medien haben die Reichweite und Verbreitungsgeschwindigkeit vervielfacht und machen Rechtsverstösse im Internet für alle sichtbar. Dazu kommt, dass die einzelnen Plattformen eigene Regeln haben. Die Nutzerbedingungen von Plattformen, hier zum Beispiel von Facebook, sollten deshalb immer genau studiert werden.

Im Wesentlichen gelten für die Publikation von Inhalten im Internet:

  • Das Urheberrecht
  • Persönlichkeitsrechte (bspw. das Recht am eigenen Bild)
  • Das Markenrecht
  • Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
  • Das Strafgesetzbuch

Das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild

Das Schweizer Urheberrecht schützt Werke wie Fotos, Filme, Grafiken, Sprachwerke und auch Computerprogramme, egal wo diese publiziert oder gefunden werden. Damit ist auch das, was im Internet steht, urheberrechtlich geschützt. Vor der Publikation solcher Inhalte muss deshalb grundsätzlich die Erlaubnis des Urhebers eingeholt werden (Ausnahmen bestätigen die Regel, würden den Rahmen hier aber sprengen. Beispielhaft sei das Zitatrecht und das Recht auf Privatgebrauch genannt.)

Stockfotos

Hat man kein eigenes Bild, suchen sich viele ein Bild aus einer Bilddatenbank aus. Mit dem Kauf des Bildes, wird zugleich die Nutzung geregelt. Diese Lizenzen können allerdings variieren: Deshalb empfiehlt es sich, die Nutzungsbedingungen bei jedem Bildkauf genau zu studieren.

Creative Commons-Lizenzen

Immer beliebter werden heute die Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen). Damit bestimmen Urheber selber, unter welchen rechtlichen Bedingungen ihre Werke veröffentlicht und weiterverwendet werden dürfen. Die Lizenzen sind kostenlos und werden durch Symbole visualisiert. Eine Übersicht über die Standard-Lizenzen erklärt die Nutzungsbedingungen. Bilder mit CC-Lizenzen findet man beispielsweise auf flickr oder Wikimedia Commons.

Beispiel einer korrekten Bildverwendung:

CC-Lizenzen regeln das Urheberrecht

Foto: «Creative Commons» von Kristina Alexanderson. Lizenz: CC BY 2.0

Das Recht am eigenen Bild

Personen haben ein Recht am eigenen Bild. Die Erkennbarkeit einer Person gilt dabei als massgebendes Kriterium. Fotos von Personen dürfen somit nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Wenn Sie Bilder aus Bilddatenbanken beziehen, sollten die abgebildeten Personen ihre Freigabe bereits gegeben haben. Dies wird in der Lizenzbeschreibung mit «model release» oder «Modellfreigabe» bezeichnet. Bestehen spezielle Bedingungen, sind diese ebenfalls in den Lizenzbedingungen geregelt.

Werbung im Internet und den sozialen Medien

Unternehmen mit einem Social Media Auftritt nutzen diesen jeweils mehr oder weniger bewusst auch für Werbung. Bei einem gesponserten Tweet oder einer Werbeanzeige auf Facebook ist es klar, dass es sich um Werbung handelt. Darüber hinaus ist aber jede kommerzielle Kommunikation Werbung. Deshalb muss Werbendes in jedem Tweet, Blog- oder Facebook-Post so dargestellt sein, dass es als bezahlte Werbung erkennbar ist. Neben rechtlichen Aspekten stärkt dies auch die eigene Glaubwürdigkeit. Einige spezielle Werbeformen habe ich, gestützt auf das Buch, folgend kurz beschrieben.

Werbeanzeigen

Die verschiedenen Social-Media-Plattformen bieten eigene Werbemöglichkeiten. Diese sind attraktiv weil sie sehr gezielt auf die Interessen der Plattformnutzer abgestimmt, geschaltet werden. Bei Werbeanzeigen auf Social Media gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie bei jeder anderen Werbung. Dazu kommen Vorgaben der entsprechenden Plattformen, die jeweils in den AGB festgehalten sind.

Native Advertising, Publireportage und Advertorial

Alle drei Werbeformen haben gemeinsam, dass sie sich in das redaktionelle Umfeld einbetten oder sich daran anlehnen. Damit wird die Aufmerksamkeit der Leser für ein bestimmtes Thema genutzt. Auch diese Werbeformen müssen als kommerzielle Kommunikation klar erkennbar sein.

Werbung mit User Generated Content

User Generated Content, von Nutzern erstellte Inhalte, wird von Unternehmen gerne bei Wettbewerben genutzt. Zum Beispiel in Form eines Fotowettbewerbs, bei dem die Zielgruppe aufgefordert wird, Fotos zu einem bestimmten Thema zu posten. Will man als Unternehmen diese Fotos weiterverwenden, muss wie bei allen Fotos, auf das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild geachtet werden. Dazu kommt, dass der Nutzer vielleicht gar nicht sein eigenes Foto, sondern das eines Dritten verwendet hat. Hier helfen klar formulierte Teilnahmebedingungen, um das Risiko einer Urheberrechtsverletzung zu minimieren.

Positive Nennungen in Blogs

Ebenfalls beliebt ist, Blogger zu engagieren, um über ein Produkt oder eine Dienstleistung zu berichten. Erhält ein Blogger für positive Äusserungen eine Gegenleistung, muss dies transparent gemacht werden. Ansonsten handelt es sich dabei um «Schleichwerbung», egal ob die Gegenleistung eine Bezahlung oder ein Produktmuster ist. In der Praxis hat solche Werbung zwar meist keine rechtlichen Folgen, dafür ist der Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust sehr gross, wenn die Nutzer solche Schleichwerbung erkennen. Für Transparenz sorgt zum Beispiel bereits ein Hinweis in den allgemeinen Informationen des Blogs und natürlich im betreffenden Blogbeitrag.

Einbindung von Buttons zur Social-Media-Vernetzung

Es ist üblich, auf der eigenen Website Buttons einzubinden, um auf die verschiedenen Social-Media-Auftritte aufmerksam zu machen. Diese Buttons sind meist Logos im Footer einer Website. Solche Werbung ist grundsätzlich unproblematisch, da die meisten Social-Media-Plattformen die Verwendung ihrer Marke und bestimmen Bedingungen erlauben. Diese sind in den AGB festgehalten und umfassen zum Beispiel die CI-Vorgaben, die einzuhalten sind.

Social-Media-Richtlinien

Der Trend – weg von physischen Kommunikationsmitteln, hin zur einfachen, schnellen und kostengünstigen elektronischen Kommunikation – erfordert manch neues Wissen von uns. Deshalb finde ich Social-Media-Richtlinien sehr hilfreich. Diese regeln Verantwortlichkeiten, geben Leitlinien für Inhalte und Stil und klären rechtliche Aspekte. Damit solche Guidelines auch gelebt werden, ist es am besten, diese kurz zu fassen und gemeinsam mit dem Social-Media-Team zu erstellen. Ist die Nutzung von Social Media im Unternehmen klar und einfach geregelt, bin ich mir sicher, dass der Spass und die vielfältigen Möglichkeiten von Social Media im Vordergrund bleiben.

Eine übersichtliche Checkliste zum Thema finden Sie hier.

Sie möchten gerne noch mehr über das Thema wissen? Dann schreiben Sie uns über die Kommentarfunktion und gewinnen Sie das Buch «Social Media & Recht für Unternehmen».

Haben Sie noch offene Fragen? Wir und unsere spezialisierten Partner helfen Ihnen gerne weiter.